Mit dem Bagger die biologische Vielfalt erhöhen? Klingt seltsam, ist aber möglich! Der LPV Neuburg-Schrobenhausen e.V. führt im Winter 2024/25 vielfältige Maßnahmen für Gewässerlebewesen durch: Bisher wurden landkreisweit Amphibienbiotope reaktiviert und durch Entnahme von Röhricht der Lebensraum einer bedrohten Fischart ertüchtigt.

In unserer modernen Kulturlandschaft haben es viele Lebewesen schwer. Besonders Arten, die auf sogenannte Pionierstandorte angewiesen sind, finden oft kein passendes Habitat. Diese Arten, wie zum Beispiel Gelbbauchunke, Kammolch oder auch Armleuchteralgen brauchen frisch entstandene Gewässer ohne großen Fraßdruck durch räuberische „Mitbewohner“ oder Nahrungskonkurrenten.

Länger existierende Gewässer sind oft von wenigen, aber konkurrenzstarken Arten belegt, die andere verdrängen. Vor langer Zeit entstanden „neue“ Gewässerbereiche z.B. durch Hochwasserereignisse in den Auen von Flüssen oder wurden durch die Beweidung mit großen Tieren verursacht, die zu starken Bewuchs abfraßen oder durch Tritt den Boden freilegten und Vertiefungen schufen. Da die Orte, an denen die Natur selbst tätig werden darf, inzwischen rar geworden sind, kann mit menschlicher Unterstützung zumindest teilweise nachgeholfen werden, um bedrohte und seltene Arten zu schützen und ihre Lebensräume zu verbessern.

Der LPV Neuburg-Schrobenhausen hat daher in den vergangenen Wochen die Umsetzung verschiedener Maßnahmen organisiert und betreut: In der Nähe von Straß wurden Amphibientümpel erneuert und in einem Teil des Floramooses Kleingewässer von übermäßigem Bewuchs und Schlamm befreit. Auf landkreiseigenen Grundstücken bei Hatzenhofen war ebenfalls ein Bagger im Einsatz und hat frische Strukturen für Amphibien und allerlei weitere Lebewesen geschaffen. Bei Arbeiten an einem Gemeindeweiher im westlichen Landkreis gelang der Nachweis einer seltenen Fischart, die in Bayern auf der Roten Liste unter Kategorie 1 (Vom Aussterben bedroht) geführt wird. Durch Entfernen des starken Röhrichtbewuchses wurden hier die Habitatbedingungen für die Art entscheidend verbessert.

Die Finanzierung der genannten Maßnahmen erfolgt über die LNPR-Förderrichtlinie des Bayerischen Umweltministeriums und aus Mitteln des Landschaftspflegeverbandesin enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und den betroffenen Grundstückseigentümern oder Pächtern. Für den Landkreis, Eigentümer:innen oder beteiligte Gemeinden entstehen dabei keine weiteren Kosten.